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Mit der Überarbeitung der neuen Viehverkehrsverordnung vom 12.02.2010 wurde nun für Deutschland die Entscheidung getroffen, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip, gekennzeichnet werden müssen.
Zusätzlich hierzu ist es notwendig, dass der Halter von Fohlen beim
Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld
Tel.: 06631/784-50
Fax: 06631/784-78, E-Mail: kontakt@hvl-alsfeld.de
eine Registriernummer erhält.
Ohne diese Nummer können vom Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. keine Transponder (Chips) ausgegeben werden. Um in der Abfohlsaison einen unproblematischen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir alle Züchter/Halter von Pferden, sich diese Registriernummer zu besorgen und uns mitzuteilen.
Das Formular finden Sie HIER.
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