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Deutsche Pferdezucht ohne Chance bei Ministerin
35.000 Unterschriften an Bundesministerin Aigner übergeben
Berlin (fn-press). Im Kampf um den Erhalt des Schenkelbrandes erhält die Deutsche Pferdezucht keine Unterstützung von Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das wurde jetzt deutlich, als ihr Vertreter der Deutschen Pferdezucht über 35.000 Unterschriften von Pferdezüchtern und Pferdefreunden, die sich für den Erhalt der bewährten und sichtbaren Kennzeichnung aussprechen, übergaben.
Angeführt von Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg), Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), reisten Vertreter der FN und der Zuchtverbände gemeinsam mit Doppelolympiasieger Hinrich Romeike (Nübbel) nach Berlin. Nach Übergabe der Unterschriften und Fototermin ließ Aigner der Delegation nicht einmal Zeit Platz zu nehmen und beendete den Termin nach knapp 15 Minuten. Eine Fachdiskussion kam daher kaum zustande, obwohl es in dieser Auseinandersetzung viele offene Fragen gibt. Graf zu Rantzau erklärte der Ministerin die Erwartungshaltung der Deutschen Pferdezucht, dass in Deutschland auch andere Methoden als die Kennzeichnung mittels Transponder als alleinige Kennzeichnungsmethode möglich sein müssen. Die EU-Bestimmungen lassen dies ohne weiteres zu.
Bundesministerin Aigner rechtfertigte sich mit dem Prozess der Gesetzgebung und erklärte, dass ihr die Hände gebunden seien. Gleichzeitig verwies sie auf das anstehende Änderungsverfahren des Tierschutzgesetzes, in den sie ein Verbot des Schenkelbrandes einbringen wird. „Persönlich habe ich nichts gegen den Schenkelbrand“, so Aigner, sie brauche aber eine mehrheitliche Befürwortung durch die Bundesländer. Für eine Entscheidung des Bundesrates könne ein von einem oder mehreren Bundesländern in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten bedeutsam sein.
Graf zu Rantzau zeigte sich gleichermaßen enttäuscht und kämpferisch. „Ich halte es für nicht akzeptabel, dass hier leichtfertig ohne eine fundierte fachliche Begründung die Zukunft der Deutschen Pferdezucht aufs Spiel gesetzt werden soll“, sagte der FN-Präsident. „Die bisherigen Erfahrungen mit der Transponderkennzeichnung zeigen nachweisbare Schwächen. Die Verträglichkeit des Transponders beim Reitpferd wird in weiterführenden Gutachten zu klären sein“, so Rantzau weiter.
evw
Professor Bodo Hertsch verstorben
Tremsdorf (fn-press). Der FNverlag trauert um einen seiner Autoren. Der bekannte Pferdemediziner Prof. Dr. Bodo Hertsch erlag im Alter von 68 Jahren den Folgen eines Reitunfalls. Hertsch war bis zu seiner Emiritierung geschäftsführender Direktor des Fachbereichs Veterinärmedizin an der Klinik für Pferde, allgemeine Chirurgie und Radiologie an der Freien Universität in Berlin. Vor seiner Zeit in der Hauptstadt war er lange Jahre an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover tätig. Zu seinen besonderen Fähigkeiten gehörte es, die Wissenschaft mit der Praxis zu verbinden. So war er Mitautor der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: „Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Urheber der im FNverlag erschienenen FN-Lehr- und Pferdetafeln zur Anatomie des Pferdes. Die Gesellschaft für Pferdemedizin, deren Präsident er war, verlieh dem gebürtigen Potsdamer 2004 den Titel des Ehrenvorsitzenden. Hertsch betrieb gemeinsam mit seiner Frau Ingrid Hertsch in Tremsdorf bei Ludwigsfede den Sport- und Zuchtstall Eichenhof mit angegliederter Tierarztpraxis. Als aktiver Reiter war er bis zur schweren Klasse erfolgreich. Hb
Turniersport
Nachnenngebühren werden vereinheitlicht
Warendorf (fn-press). Die Gebühren fürs Nachnennen werden vereinheitlicht. Ab kommendem Jahr kostet die Nachnennung vor dem Turnier grundsätzlich 8 Euro egal ob für einen Reiter, einen Startplatz (bisher 10 Euro) oder ein Pferd (bisher 20 Euro). Eine „komplette“ Nachnennung mit einem Startplatz wird damit billiger und kostet 24 statt bisher 30 Euro. Teurer wird es allerdings, wenn Reiter, Startplatz oder Pferd auf dem Turnier nachgenannt werden. Kurzentschlossene zahlen dann jeweils 25 statt bisher 20 Euro pro Reiter, Startplatz oder Pferd.
Eine Vereinfachung der Nachnennung steht auf der Wunschliste von Turnierteilnehmern weit oben und auch die Veranstalter erhoffen sich dadurch weniger Aufwand und Entlastung in den Meldestellen. Grundsätzlich ist das Nachnennen vor dem Turnier daher künftig auch nur noch per Internet über NennungOnline (www.fn-neon.de) möglich. Die Frist für die Nachnennungen vor dem Turnier endet in der Regel am Tag vor dem Turnierbeginn. Der genaue Termin ist der Ausschreibung zu entnehmen.
Die neue Gebührenordnung tritt ab Januar 2012 in Kraft und gilt für Nachnennungen für Veranstaltungen, deren Nennungsschluss nach dem 1. Januar 2012 liegt. Hb
Ein guter Weidezaun ist tierschutzgerecht und hütesicher
Warendorf (fn-press). Pferdehaltung und Management, Haftungsrecht und Neuigkeiten aus der Abteilung Ausbildung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) standen im Mittelpunkt des Betriebsleitermeetings Anfang November, zu dem rund hundert Teilnehmer nach Warendorf gekommen waren.
Mit drastischen Bildern von Weideverletzungen und Autounfällen mit Pferden machte Dr. Karsten Zech, Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Folgen unsachgemäßer Pferdeweidezäune klar. „Die Einzäunung von Pferdeweiden muss tierschutzgerecht und hütesicher sein“, nannte der Tierarzt die Kriterien. Wer aber über die Lande fährt, sieht oft abenteuerliche Zäune: Kaum sichtbare oder mit mehreren Knoten geflickte Elektrolitzen, gehalten von windschiefen Plastikweidepfählen oder gar noch den längst für Pferdehaltung nicht mehr zulässigen Stacheldraht. „Es gibt kaum einen Bereich in der Pferdehaltung, der weniger den fachlichen Ansprüchen genügt als die Einzäunung“, so seine Erfahrung, die er als Mitglied der Besichtigungskommission für kennzeichnungswillige Pferdebetriebe im Pferdesportverband Weser-Ems machte. Wenn dann die Weidefläche noch sehr klein oder der Grad der Vernachlässigung auch im Winter muss Wasser und Futter vorhanden sein hoch ist, steigt die Ausbruchgefahr. Dabei stellt die Weide eigentlich optimale Haltungsbedingungen dar vorausgesetzt die Einzäunung stimmt, Verletzungsgefahren sind minimiert und das Hygienemanagement sorgt für geringen Keimdruck.
Worauf es bei einer guten und fachlich richtigen Einzäunung ankommt, verriet der Experte, der auch als Gutachter in Schadensfällen im Einsatz ist, natürlich auch. Zwei Einzäunungsarten kommen in Frage: Der Stabilzaun und der Elekrozaun. Der Stabilzaun ist in der Regel aus Holz oder Metall. Beides ist wartungs- und kostenintensiv. Schwachpunkte sind hier häufig zu geringe Höhen im Verhältnis zur Fläche und zu den Pferden so sollte ein Hengstzaun mindestens 1,80 Meter hoch sein. Auch Elektroeinzäunungen haben Schwachpunkte, die allerdings in der Regel haus- oder besser noch selbstgemacht sind. Oft wird am Material gespart und die billigere Litze gewählt. Der geringere Preis schlägt sich aber in der Qualität nieder. Damit ein Elektrozaun tierschutzgerecht und hütesicher ist, muss er eine bestimmte Mindeststromstärke haben und vor allem, muss er auch den Strom einwandfrei leiten. Zudem sollte er dem Wind und Witterung standhalten und nicht durchhängen oder gar reißen. Wer nun meint, das kann ja leicht mit einem Knoten repariert werden, der irrt: Per Knoten zusammengeflickte Litzen leiten nicht mehr richtig.
„Egal welche Einzäunung sie auch wählen: Machen Sie sich vorher schlau, wie der Zaun erstellt werden muss, damit er fachgerecht im Sinne von tierschutzgerecht und hütesicher ist. Es gibt Bücher und Menschen, die sie beraten können. Als Tierarzt und als Gutachter kann ich Ihnen dies nur raten. Die Folgen schlechter Einzäunung können verherrend sein“, appellierte Dr. Karsten Zech an die Zuhörer.
Ein aktuelles Urteil in einem Fall ausgebrochener Pferde mit Unfallfolge griff auch FN-Justitiar Dr. Joachim Wann auf. In Bayern war in diesem Jahr eine Pferdehalterin zu Schadensersatz verurteilt worden. „Sie als Pferdehalter haben eine Sorgfaltspflicht.“ Wenn diese verletzt wird und Schäden entstehen, haftet der Pferdehalter. So hat er nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Schadensersatzpflicht, wenn er fahrlässig handelt und damit ein Dritter zu Schaden kommt. Ein Haftungsbeispiel wäre, wenn sich ein Pferd an einem unsachgemäß errichteten Zaun verletzt. Um Haftungsrisiken abzusichern, braucht es einen Betriebshaftpflicht. Die gilt aber nicht für in Verwahrung Genommenes, was für die meisten Betriebe zutrifft, denn die dort untergebrachten Pferde sind in der Regel im Eigentum Dritter. Hier käme eine Obhutsschadensversicherung zum Tragen. Ein weiterer für Pferdehalter relevanter Paragraf ist der § 834 BGB, in dem die Haftung des Tieraufsehers geregelt ist und ein solcher ist jemand, der Pferde hält beziehungsweise bei dem die Pferde untergebracht sind. Hier ist eine Tierhüterhaftpflichtversicherung zwingend notwendig. Wer Eigentümer eines Pferdes ist, braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn ein Pferd kann Schäden verursachen, für die der Besitzer haftet (§ 833 BGB). Auch Pferdebetriebe können Pferde besitzen. Zum Beispiel Pferde, die im Reitschulbetrieb eingesetzt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei Luxus- und Erwerbstiere. Schulpferde in einer Reitschule sind solche Erwerbstiere. Hier empfiehlt es sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die neben dem Fremdreiterrisiko auch die gewerbliche Nutzung des Pferdes einschließt.
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