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Die Durchführung von Leistungsprüfungen und darauf aufbauenden Selektionsmaßnahmen sind für die Pferdezucht von grundlegender Bedeutung. Im Sinne der Förderung des Zuchtfortschritts können leistungsgeprüfte Zuchtstuten das Prädikat „Staatsprämienstute“ erhalten. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Stute erhält eine besonders gestaltete Stallplakette.
Für die Vergabe der Auszeichnung „Staatsprämienstute“ müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Stute muss in Hessen ihren/seinen Wohnsitz haben und Mitglied des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V., des Verbandes hannoverscher Warmblutzüchter e.V. oder des Trakehner Verbandes sein.
2. Die Stute muss
2.1 in das höchstrangige Stutbuch des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V., des Verbandes hannoverscher Warmblutzüchter e.V. oder des Trakehner Verbandes eingetragen sein und
2.2 bei der Eintragung in das Zuchtbuch mit mindestens der Durchschnittsnote 7,5 bewertet worden sein bzw. mit mindestens der Durchschnittsnote 7,2, wenn die Eigenleistungsprüfung gemäß 3.1 bis 3.4 mit einem Ergebnis von 8,0 oder besser absolviert wurde bzw. die Platzierungen im Turniersport in Kl. M oder S erreicht wurden, sowie
2.3 in drei Zuchtjahren (Bedeckungen in drei Jahren durch einen anerkannten Hengst) mindestens zwei Fohlen, die 28 Tage alt wurden, aufgezogen haben. Angerechnet werden nur Fohlen, die eine Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V., des Verbandes hannoverscher Warmblutzüchter e.V. bzw. des ehemaligen Verbandes Hessischer Pferdezüchter e.V. oder des Trakehner Verbandes erhalten haben.
Diese Leistung ist von Zuchtstuten, die nicht im Turniersport eingesetzt werden (Eigenleistung gemäß 3.1.2 bzw. 3.3.2), bis zum Alter von sieben Jahren zu erbringen.
3. Über die in Ziffer 1 und 2 aufgeführten allgemeinen Bedingungen hinaus müssen bei den einzelnen Rassen folgende Leistungsnachweise vorliegen:
3.1 Ponyrassen
3.1.1. mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Zuchtstutenprüfung (Stations- oder Feldprüfung) gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung oder
3.1.2 Turniersportprüfung oder alternative Prüfung gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung
3.1.3 Isländer
mit einer Gesamtnote von mindestens 7,8 abgelegte gerittene FEIF- Prüfung nach den Bestimmungen der Förderation Europäischer Islandpferde Freunde in der jeweils gültigen Fassung
3.2 Kaltblut
mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Eigenleistungsprüfung für Kaltblutpferde gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung
3.3 Trakehner
3.3.1 mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Zuchtstutenprüfung (Stations- oder Feldprüfung) gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung oder
3.3.2 Turniersportprüfung gemäß FN- Zuchtverbandsordnung (3 Siege in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse L oder 3 Platzierungen in Dressur- oder Springprüfungen der Kl. M oder S oder 3 Siege in Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. A oder 1 Sieg in einer Vielseitigkeitsprüfung der Kl. L oder 1 Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung der Kl. M oder S).
3.4 Sonstige Rassen
mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Zuchtstutenprüfung (Stations- oder Feldprüfung) oder alternative Eigenleistungsprüfung gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung
3.5 Warmblut (Übergangslösung)
Nach der Verschmelzung des Verbandes Hessischer Pferdezüchter e.V. mit dem Verband hannoverscher Warmblutzüchter e.V. gelten für hessisch oder hannoversch gezogene Warmblutstuten ab Geburtsjahrgang 2003 die Bestimmungen des Landes Niedersachsen.
Warmblutstuten des Jahrgangs 2002 und älter, die bis 2005 im Verband Hessischer Pferdezüchter e.V. eingetragen waren, können berücksichtigt werden, wenn sie die Anforderungen gemäß Ziffer 2 und 3.3 erfüllen. Gleiches gilt für Warmblutstuten anderer Verbände des Jahrgangs 2005 und älter.
Die Züchtervereinigungen teilen dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) in Kassel die infrage kommenden Stuten jeweils bis zum 30. November des Jahres mit und legen gleichzeitig die notwendigen Unterlagen vor.
Das LLH prüft die Richtigkeit der Unterlagen, stellt Urkunden aus und übersendet diese zusammen mit entsprechenden Stallplaketten den Besitzerinnen bzw. Besitzern der Stuten bzw. übergibt sie bei zentralen Veranstaltungen. Sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums anwesend ist, nimmt diese/dieser die Übergabe vor.
Kassel, 01.05.2006
gez. Solle, LLH
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